Insolvenzen sind ein Massenphänomen, und gerade die besondere Insolvenzanfechtung gibt dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, eine die Kosten des Verfahrens deckende - und für die Höhe seiner Vergütung entscheidende - Masse zu generieren. Die besondere Insolvenzanfechtung bildet die Nahtstelle zwischen den beiden gegensätzlichen Verteilungsgrundsätzen, die das Zivilrecht regieren: dem Prioritätsgrundsatz, der die Güterzuteilung der Privatautonomie, "dem Markt" überläßt, und dem Gleichbehandlungsgrundsatz, nach die Gläubiger eines insolventen Schuldners auf ihre Forderung jeweils die gleiche Quote erhalten. Die vorliegende Arbeit unternimmt eine umfassende Untersuchung ihrer einzelnen Tatbestände auf einheitlicher dogmatischer Grundlage.
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