Für die seit Ende Januar 2019 geschlossenen Ehen werden deutsche Familiengerichte bei der Auflösung des Güterstandes bei Scheidung und Tod weitgehend deutsches Recht anwenden. Für die davor geschlossenen Ehen, also noch für lange Zeit, gilt das türkische Ehegüterrecht, z.B. wenn beide Ehegatten bei Eheschließung türkische Staatsangehörige waren. Dabei sollen die Familiengerichte das ausländische Recht so anwenden, wie die Gerichte des jeweiligen Landes dies tun.
Der Band stellt die Praxis des türkischen Kassationshofs auf breiter Datengrundlage dar und zeigt insbesondere, wie sehr diese von dem aus der Schweiz im Jahre 2001 übernommenen Güterstand abweicht.
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