Die Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer wird seit ihrer Einführung kontrovers beurteilt. Bei näherer Betrachtung erweist sie sich in ihrer konkreten Ausgestaltung jedoch als eindeutig verfassungswidrig. Daneben ist sie aber auch steuerpolitisch, steuersystematisch und europarechtlich jedenfalls bedenklich.
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