Der Termin, ab dem Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter haben, wurde vom 1.12.2022 auf den 1.12.2023 verschoben - dieser Änderung hat der Bundestag am 22.9.2022 zugestimmt. Das bedeutet für alle von der Prüfung betroffenen Verwalter:innen mehr Zeit für die Vorbereitung!
Als zertifizierter Verwalter darf sich nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendig sind (
26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung, widerspricht dies ordnungsmäßiger Verwaltung und amtierende Verwalter:innen können jederzeit abberufen werden.
Das komplette Prüfungswissen in 3 Bänden
Übersichtliche und verständliche Darstellung des kompletten Prüfungsstoffs der in der ZertVerwV geregelten Sachgebiete und des auf ihnen basierenden DIHK-Rahmenplans:
Zielgruppe
Lesen Sie hier die Rezension von Dirk Lamprecht Geschäftsführer - BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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