Das Verständnis des inländischen Wohnsitzes als nationales Anknüpfungsmerkmal der Besteuerung ist fortdauernder Gegenstand kontroverser Diskussionen und scheint bis heute nicht hinreichend geklärt. Vielmehr besteht eine Flut an Einzelfallrechtsprechung, die seit jeher Zweifel an einer insoweit konsistenten Auslegungspraxis schürt. Angesichts der zentralen Bedeutung des steuerlichen Wohnsitzbegriffs untersucht die Arbeit, ob sich Gesetzgeber und (Finanz-)Gerichtsbarkeit den tradierten Ursprung des steuerlichen Wohnsitzes zu eigen machen, mithin das Erfordernis eines nationalen Anknüpfungsmerkmals zwischen Steuerhoheit und Steuersubjekt in Form eines genuine-links ausreichend berücksichtigen, oder fiskalorientiert agieren. Die Arbeit zeigt, dass der durch den Gesetzgeber geschaffenen konsistenten Basis eines qualifizierten Inlandsbezugs eine insoweit inkonsistente Umsetzung durch die (Finanz-)Gerichtsbarkeit gegenübersteht. Nach Auffassung der Autorin kann dieses "Dilemma" nur über ein zukünftig ausdrücklich(er)es Bekenntnis der (Finanz-)Gerichtsbarkeit zum steuerlichen Wohnsitz als räumlicher und zeitlicher Schwerpunkt der Lebensinteressen ausgeräumt werden.
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