Die Standards der Whistleblower-Richtlinie wurden in Österreich durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz umgesetzt.
Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Bediensteten trifft nunmehr die Pflicht zur Einrichtung und dem Betrieb interner Meldekanäle. Meldungen von Whistleblowern sind neutral, objektiv und vertraulich zu behandeln. Whistleblower sind vor Repressalien zu schützen.
Die Neuauflage des Kommentars bietet sowohl eine Kurzkommentierung von Gesetz und Richtlinie als auch praktische Anleitungen zur Implementierung eines Systems und gibt Tipps zu internen Untersuchungen.
Whistleblowing ist allerdings nicht nur als ein technisches Tool zu verstehen, das maßgeblich zur Aufdeckung von Verstößen beiträgt und damit dem Schutz des Unternehmens dient. Es ist auch ein wesentliches Element für die Etablierung einer Compliance Kultur und die Wirksamkeit eines Compliance Management Systems. Die Möglichkeit, Hinweise zu erstatten, sollte durch die Botschaft untermauert werden, dass Compliance alle angeht und die Erwartung besteht, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter Fehlverhalten adressiert und sich nicht davon abwendet bzw (bewusst) wegsieht.
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