Zum WerkDas Waffenrecht gliedert sich in zwei Gesetze:
- das Waffengesetz sieht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Regelungen für die Waffenbesitzer vor
- das Beschussgesetz regelt die Prüfung und Zulassung von Waffen und Munition zur Sicherheit der Verwender
Beide Gesetze werden auch in dieser Auflage in bewährter Weise praxisnah und umfassend kommentiert.Darüber hinaus werden die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), die Beschussverordnung (BeschussV) und das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) kommentiert.Vorteile auf einen Blick
- mit Erläuterungen des Waffenregister-Gesetzes (WRG) und zugehöriger Durchführungsverordnung
- praxisnahe Kommentierung des gesamten Waffenrechts: Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, Beschussgesetz, Beschussverordnung, Kriegswaffenkontrollgesetz
- Abdruck der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und der Vordrucke nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes
Zur NeuauflageIn der 11. Auflage sind folgende Gesetzesänderungen enthalten:
- die Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- das Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
- das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
- das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sowie
- das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften.
- Insbesondere das letztgenannte Gesetz hat zu umfangreichen Änderungen des Waffengesetzes geführt, die in der Neuauflage berücksichtigt werden mussten. Insbesondere zu nennen sind hier die Neufassung des
38 (Ausweispflichten) sowie die Einführung des
39a (Verordnungsermächtigung). - Auch das 3. WaffRÄndG vom 17.2.2020 hat in der Neuauflage Berücksichtigung gefunden. Es ist in großen Teilen am 1.9.2020 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 über die Kontrolle des Erwerbs von Waffen. Mit diesem Gesetz werden drei Ziele verfolgt
- der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werden
- sämtliche Schusswaffen sollen künftig vom Zeitpunkt der Herstellung oder ihrem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder ihrem Verbringen aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können
- die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge soll erschwert werden (u.a. durch Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen).
ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Verwaltung, Forstwirtschaft, Jagdvereine, Waffenbesitzende.