Ein Vergleich statistischer Daten zeigt, dass das deutsche Zivilprozessrecht die Vergleichsbereitschaft streitender Parteien nicht hinreichend effektiv fördert. Insofern sind die Bemühungen des deutschen Gesetzgebers in den letzten Jahren weitgehend erfolglos geblieben. Während das englische Zivilprozessrecht mit dem Offer to Settle und das US-amerikanische Zivilverfahrensrecht mit dem Offer of Judgment Instrumente kennt, die einen in der Ablehnung eines vernünftigen Vergleichsangebots zum Ausdruck kommenden mangelnden Kooperationswillen mit finanziellen Nachteilen verknüpfen, lässt es die deutsche Zivilprozessordnung jedenfalls in der Regel ohne weiteres zu, dass eine Partei ein gemessen an ihren Erfolgsaussichten attraktives Vergleichsangebot ablehnt. Finanzielle Nachteile muss die nicht kooperationsbereite Partei nicht fürchten. Ganz im Gegenteil: Der deutsche Zivilprozess ist vergleichsweise kostengünstig, und die Kosten einer mit Rücksicht auf das Prozessergebnis nicht vernünftigen Fortsetzung des Verfahrens treffen aufgrund des für die Kostengrundentscheidung maßgebenden Unterliegensprinzips nicht nur nicht kooperationswillige, sondern ebenso kooperationsbereite Parteien.
Die Verfasserin hat in ihrer Dissertation sowohl das Offer to Settle des englischen als auch das Offer of Judgment des US-amerikanischen Zivilprozessrechts untersucht und diese Institute insbesondere unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Grundsätze des jeweiligen Kostenrechts miteinander verglichen. Gestützt hierauf und im Hinblick auf die Besonderheiten des deutschen Kostenrechts zeigt die Verfasserin die Möglichkeiten einer Übernahme der dem Offer to Settle zugrunde liegenden Ideen in die deutsche Zivilprozessordnung auf. Die Arbeit schließt mit Gesetzesvorschlägen der Verfasserin für ein Vertrauliches Einigungsangebot und enthält insofern eine Aufforderung an den Bundesgesetzgeber, die Vergleichsbereitschaft auf eine neue, in Deutschland bisher nicht bekannte Art und Weise zu fördern.
We publiceren alleen reviews die voldoen aan de voorwaarden voor reviews. Bekijk onze voorwaarden voor reviews.