Automatisiert agierende Systeme sind aus dem alltäglichen Leben schon jetzt nicht mehr wegzudenken. Wann dies auch auf autonom agierende Systeme zutreffen wird, ist nur noch eine Frage der Zeit. Da diese als Teil des Smart Home inzwischen vermehrt im Rechtsgeschäftsverkehr für ihre Nutzer tätig werden, stellt sich die grundlegende Frage: Können technische Systeme Vertragskontrahenten sein?
Sophie Herold untersucht auf Basis einer Phänomenalisierung automatisiert und autonom agierender Systeme deren jeweilige Fähigkeit zur Abgabe von Willenserklärungen sowie die Zurechnung der Systemerklärungen zum dahinterstehenden Nutzer. Während im Hinblick auf die zivilrechtliche Einordnung automatisiert agierender Systeme weitgehend Einigkeit besteht, ist in Bezug auf autonom agierende Systeme eine regelrechte Statusdebatte entbrannt. Die Auflösung der daraus resultierenden Diskrepanz zwischen dogmatischer Kategorisierung und praktischer Handhabung autonom agierender Systeme bildet das zentrale Thema der vorliegenden Abhandlung.
Nach einer Einordnung de lege lata widmet sich die Arbeit der Beantwortung der Kernfrage nach der Rechtsfähigkeit autonom agierender Systeme de lege ferenda und einem damit einhergehenden gesetzgeberischen Reformbedarf. Anhand der Defizite derzeit diskutierter Lösungsmodelle unterbreitet die Autorin sachgerechte und praxistaugliche Vorschläge zur rechtlichen Einordnung autonom agierender Systeme, indem sie den Zweck und das Wesen der Rechtsfähigkeit sowie die Möglichkeiten einer technischen Regulierung näher beleuchtet.
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