Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Es klärt, durch wessen Kenntnis der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Im Ergebnis ist für den Verjährungsbeginn auf das zur Entscheidung über die Geltendmachung des Anspruchs berufene Organ und auf Wissensvertreter abzustellen.
We publiceren alleen reviews die voldoen aan de voorwaarden voor reviews. Bekijk onze voorwaarden voor reviews.