Mitte September 2016 ist das Verbraucherzahlungskontogesetz in Kraft getreten, mit dem die entsprechende EU-Richtlinie aus 2014 umgesetzt wurde. Die Kernpunkte der Regelungen bringen Vorteile für Verbraucher und einige neue Verpflichtungen für Banken, ua:
-Basiskonto für jedermann
-einfacher Wechsel zu anderen Zahlungsdienstleistern
-Transparenz aller Kosten im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto, verbunden mit einer
-leichten Vergleichbarkeit der angebotenen Konten.
Das Autorenteam, bestehend aus MitarbeiterInnen von Ministerien, der Finanzmarktaufsicht, der Bundesarbeiterkammer und der Universität Wien, setzt sich in dem brandneuen Kommentar erstmals und ausführlich mit allen Bestimmungen des neuen Gesetzes auseinander - unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie, der Erläuterungen zum Gesetzestext und weiterführender Literatur.
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