Im Jahr 2015 revolutionierte Papst Franziskus das Eheprozessrecht. Seither müssen Ehenichtigkeitsverfahren, die mit einem positiven Urteil enden, nicht mehr von Amts wegen an die zweite Instanz weitergeleitet werden. Verfahren kommen nunmehr ausschließlich auf dem Weg der Berufung in die höhere Instanz. Hierbei ist nach einem ersten positiven Urteil vor allem an den Ehebandverteidiger zu denken, der somit auch faktisch zu einer zentralen Figur der kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren geworden ist. Wenige Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung behandelt der Autor die wichtige Frage, wie die Berufungspraxis kirchlicher Gerichte in Deutschland bei Eheverfahren aussieht.
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