Dass der amerikanische Supreme Court als "Urtypus" einer modernen und umfassenden Verfassungsgerichtsbarkeit von ideeller Bedeutung für die Errichtung des Bundesverfassungsgerichts war, ist im deutschen Verfassungsrecht weithin anerkannt. Eine genaue rechtsvergleichende und rechtshistorische Betrachtung zeigt aber, dass das amerikanische Verfassungsbeispiel auch das deutsche Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht in organisatorischer, institutioneller und prozessualer Hinsicht maßgeblich geprägt hat. Gesichert ist, dass vom U.S. Supreme Court der stärkste Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht und die diesem zugrundeliegenden Rechtsvorschriften ausging.
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