Der Leipziger Kommentar bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.
Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, vom erstmals mit erläuterten Völkerstrafrecht, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Gesetze und Gebiete wie der Kriminologie findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die in keinem anderen Werk Berücksichtigung finden. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung rechtlicher Streitfragen auf.
Band 12 schließt mit den Vorschriften zu Vollrausch, Gefährdung einer Entziehungskur und Unterlassener Hilfeleistung die Kommentierung der Gemeingefährlichen Straftaten ab und umfasst des Weiteren den Abschnitt zu den Umweltstraftaten. Die zahlreichen jüngeren Reformentwicklungen zu diesen dynamischen Bereichen sind in aller Tiefe wissenschaftlich durchdrungen.
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