Fundierte und strukturierte Kenntnisse des Staatsrechts sind für alle Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Dienstes in der Bundes- und Landesverwaltung unerlässlich. Es gehört zu den Kerngebieten der Laufbahnausbildung an den Hochschulen und Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst. Das Lehrbuch richtet sich vorrangig an die Studierenden an diesen Lehreinrichtungen. Auch Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren Dienstes soll diese Aufarbeitung als Hilfe dienen.
Staatsziele und Aufgaben verständlich erklärtNach einer Einführung in die Verfassungsgeschichte allgemein und die Verfassungsgeschichte Deutschlands erläutert der Autor die prägenden Staatsprinzipien und Staatsziele, wie das Republik-, das Demokratie-, das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip. Die Organisation, Aufgaben und Mitglieder der Staatsorgane werden ebenso ausführlich behandelt wie das Gesetzgebungsverfahren. Zahlreiche Schaubilder erleichtern das Verständnis der Zusammenhänge. Das letzte Kapitel ist den Grundrechten, ihrer Bedeutung und ihrem Umfang gewidmet.
Mit Prüfungsfragen und Übungsfällen zur SelbstlernkontrolleAnhand von Prüfungsfragen am Ende eines jeden Kapitels können die Leserinnen und Leser ihr erworbenes Wissen überprüfen. Wertvolle Hinweise auf Vertiefungsbeiträge und weiterführende Literatur finden sich an zahlreichen Stellen im Buch. Schließlich kann das Wissen anhand von drei kurzen Übungsfällen noch einmal überprüft werden.
Das Staatsrecht die Grundlage des RechtsstaatsDas Staatsrecht stellt die Rechtsgrundlage des staatlichen Handelns und damit des Verwaltungsrechts, des Zivilrechts und des Strafrechts dar. Das Grundgesetz ist die Basis unseres Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland. In ihm sind die Staatsorganisation und die Rechte der Einzelpersonen gegenüber dem Staat geregelt. Verschiedene Rechtsfragen, die mit der Verfassung in engem Zusammenhang stehen, wie das Wahlrecht, das Abgeordnetenrecht oder das Staatsangehörigkeitsrecht werden durch weitere Bundesgesetze geregelt.
Kompetenter AutorDer Autor ist Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und lehrt dort Staatsrecht, Europarecht und Politik. Zuvor war er als Lehrbeauftragter für Parlamentsrecht an der Humboldt-Universität in Berlin tätig und Referent in der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
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