Untersucht wird, inwieweit Parteien zur Beilegung eines Handelsrechtsstreits nicht den populären Weg zum Schiedsgericht, sondern zum SICC wählen sollten. Zur Beantwortung wird analysiert, inwieweit die Stärken und Schwächen der Schiedsgerichtsbarkeit auch für den SICC als staatliches Spezialgericht gelten. Dabei wird auf das Gerichtsverfassungs- und -organisationsrecht, das Berufsrecht der Anwälte und Kanzleien, das Verfahrensrecht, das Vollstreckungsrecht sowie das Prozesskostenrecht und das Recht der Prozessfinanzierung durch Dritte eingegangen.
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