Die im Europäischen Kartellrecht angewendete Abwälzung von Kartellrechtsverstößen einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft steht im Widerspruch zu fundamentalen Grundsätzen des Unionsrecht. Sie stellt ein rechtsstaatliches Defizit dar, das auch über das Prinzip der Rechtsfortbildung nicht zu rechtfertigen ist.
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