Die vorliegenden Texte nehmen Bezug auf die grundlegenden Arbeiten Howard S. Beckers, Herbert Blumers und Stanley Fishs, deren Ansätze in erster Linie die lokale Kategorisierung im interaktiven Raum zwischen in konkreten Situationen handelnden Menschen betonen.
Sowohl die interaktionistische Devianzsoziologie als auch der Rechtspragmatismus haben in diesem Sinne lange gegen die Position opponiert, Abweichung bzw. Kriminalität wären bereits im Vergleich von Verhalten mit sozialen bzw. rechtlichen Normen abstrakt bestimmbar. Das hat sie dazu bewogen, nicht Kategorien und ihre Erfüllung zu untersuchen, sondern die Prozesse, in denen solche Bestimmungen lokal geleistet werden: An die Stelle einer Erforschung rechtlicher oder sozialer Normen oder Ordnung haben sie eine Erforschung menschlicher Definitionsaktivität in Interaktionssituationen gesetzt. Sowohl devianzinteraktionistische als auch rechtspragmatistische Ansätze nehmen diese Aktivität und ihre Lokalität ernst: Lebensweltlich ausgehandelte, kontextuale und veränderliche Kategorisierungen, nicht irgendwelche wissenschaftlich-abstrakte Kategorien, sind die einzigen praktisch realen Ordnungen, die wir vorweisen können.
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