Spätestens nachdem die Begriffe Digitalisierung / industrielle Revolution 4.0 zu geflügelten Wörtern in der Industrie geworden sind, entstehen neue Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung von Daten und im Umgang mit Neuen Medien. Allerdings werden hierbei oftmals die damit einhergehenden Risiken unterschätzt oder sogar gänzlich übersehen. So ist beispielsweise bisher den wenigsten Verantwortlichen in Unternehmen bewusst, dass mit einer erhöhten Datenkenntnis auch eine erhöhte Produktverantwortlichkeit einhergeht. Schließlich ist es dem Hersteller nunmehr möglich, ständig zu wissen, in welchem (potentiell sicherheitskritischen) Zustand sich sein Produkt beim Verwender befindet. Dabei können Verstöße gegen die Produktbeobachtungspflicht zu empfindlichen Schadensersatzansprüchen und zwanglos auch zu kostenintensiven Rückrufen führen. Neben der erhöhten Datenkenntnis ergeben sich im Zusammenspiel zwischen Digitalisierung und der Produktbeobachtungspflicht weitereHerausforderungen für die Industrie: Beispielsweise die Haftung für fehlerhafte (Fremd-) Software durch IT-Security-Lücken, die sich erst während des Produktlebenszyklus' ergeben oder ersichtlich werden sowie der Umgang mit Informationen in Social Media oder die durch Influencer-Marketing generiert werden (bspw. wird eine gefährliche Anwendungsmethode des eigenen Produkts durch Foren-Verwender erklärt).
ZG: Verantwortliche in produzierenden Unternehmen und Handelsunternehmen aus einer Vielzahl an Branchen, wie den Mitgliedern der Rechtsabteilung, des Ein- und Verkaufs und auch der Marketingabteilung. Ferner wird das Projekt auch für Rechtsanwälte mit Bezug zum Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht sowie für Ingenieure bzw. Produktentwickler und -verantwortliche spannend sein.