Patentstrategien können in Patentanmeldestrategien und Strategien zur Abwehr störender Patente unterteilt werden. In aller Regel werden Patente und nicht Patentanmeldungen als störend empfunden, da Patentanmeldungen im Gegensatz zu Patenten nicht durchgesetzt werden können bzw. da es noch überhaupt nicht bekannt ist, was überhaupt der Schutzbereich eines durchsetzungsfähigen Patents aus der Anmeldung sein wird. Der Schutzumfang wird erst durch die Patenterteilung bestimmt. Dann ist es möglich, dass der Schutzumfang der erteilten Anmeldung nicht mehr stört, da das eigene Produkt keine Patentverletzung darstellt. Außerdem ist es möglich, dass sich aus einer Patentanmeldung überhaupt kein Schutzbereich ergibt, da die Patentanmeldung zurückgewiesen wird. Eine Patentanmeldung ist eben ein noch ungeprüftes Schutzrecht. Ein eingetragenes Gebrauchsmuster ist ebenfalls ein ungeprüftes Schutzrecht, obwohl es als vollständig durchsetzbares Schutzrecht gilt. Dennoch wird es der Inhaber eines eingetragenen Gebrauchsmusters schwer haben, eine einstweilige Verfügung ohne vorherige mündliche Anhörung der Gegenseite zu erhalten. Die Chancen hierfür sind bei einem Patent deutlich besser.
Der Anmelder einer Patentanmeldung wird sich spätestens kurz vor Ablauf des Prioritätsjahrs vor die Frage gestellt sehen, ob er Nachanmeldungen in ausländischen Ländern vornehmen soll. Hierbei ist es relevant, in welchen Ländern wichtige Märkte für ihn sind und in welchen Ländern die Wettbewerber ihre Produktionsanlagen haben. Außerdem benötigt der Anmelder Informationen, wie am effektivsten und am kostengünstigsten Nachanmeldungen vorzunehmen sind bzw. welche Patentanmeldestrategien angewandt werden können. Dieses Fachbuch gibt dem Leser die Informationen an die Hand, die geeignete Anmeldestrategie zu finden und störende Patente abzuwehren.
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