Öffentliche Unternehmen unterliegen einer Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Bindungen, deren Einhaltung der staatliche bzw. kommunale Anteilseigner sicherzustellen hat. Die jeweilige Trägerkörperschaft muss sich dafür hinreichende Informationsrechte gegenüber ihrem Unternehmen vorbehalten.
Auskunftspflicht gegenüber dem ParlamentDer staatliche Anteilseigner ist insbesondere hinsichtlich der Tätigkeiten seiner öffentlichen Unternehmen gegenüber dem Parlament verantwortlich. Denn sie können Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage sein. Auf Seiten des öffentlichen Unternehmens besteht gleichzeitig ein Interesse an einem funktionsadäquaten Schutz vertraulicher Informationen vor dem Zugriff der Öffentlichkeit.
Umfang und Grenzen der Informationspflichten ...Der Band beleuchtet vor diesem Hintergrund Umfang und Grenzen der Informationspflichten betreffend öffentlicher Unternehmen gegenüber dem Parlament auf Bundes- und Landesebene. Darüber hinaus widmet sich die Arbeit der Informationsbeziehung zwischen öffentlichen Unternehmen und dem Gemeinderat bzw. seinen Mitgliedern.
... auf kommunaler EbeneDabei geht die Verfasserin der Frage nach, inwiefern die Maßstäbe der parlamentarischen Informationspflichten unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten der kommunalen Ebene auf diese übertragen werden können, und zieht einen umfassenden Vergleich zwischen den Informationspflichten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
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