Für Markenrechtsspezialisten von Markenspezialisten
mit den wichtigsten Inhalten auch aus nicht veröffentlichten Entscheidungen
Früh neue markenrechtliche Fragen, Probleme und Trends erkennen.
Lässt keine Fragen offen
Der umfassende markenrechtliche Kommentar
Erfahrungen mit den Neuerungen des MaMoG
Die aktuelle Rechtsprechung
Erschlossen ist die komplette nationale und europäische Spruchpraxis (EuGH, EuG, BGH, BPatG, Instanzgerichte) einschließlich der Entwicklungen in der Schweiz und in Österreich, die Autoren gewichten die Entscheidungen und zeigen ihre Folgen. Enthält rund 50.000 Rechtsprechungsnachweise.
Herausgeber und Autor*in:
Prof. Dr. Franz Hacker, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, München;
Helmut Knoll, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, München;
Dr. Julia Miosga, Deutsches Patent- und Markenamt, München;
Dr. Paul Ströbele, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht i.R.;
Dr. Frederik Thiering, Rechtsanwalt, Bird & Bird Rechtsanwälte, Hamburg
Aus den Besprechungen:
» sollten gerade diejenigen die sich im Markenrecht nicht ganz zuhause fühlen ehe sie ein markenrechtliches Mandat übernehmen, über eine Anmeldung nachdenken oder ein Markenportfolio betreuen sich an diesem Kommentar orientieren. Jedes Mitglied der Markensenate des BPatG hat ihn auf dem Tisch und es ist von diesem Kommentar als Richtschnur für die Rechtsprechung des BPatG auszugehen als eine bedeutende Quelle in seiner Kombination von rechtlicher Information und einer Fülle von Entscheidungsdaten. Dies alles zusammenzutragen war eine sehr wertvolle Leistung, die große Anerkennung verdient.«
Marianne Grabrucker, Vorsitzende Richterin am BPatG a.D,. Präsidentin des Circle of European Trademark Judges (CET-J), MarkenR 05/21
Zur Vorauflage:
»War der bewährte Vorläufer Althammer, später Althammer/ Ströbele, vor allem der Kommentar des Amtsverfahrens, einschließlich BPatG, während vor allem der Ingerl/Rohnke der des Verletzungsverfahrens war, so kann diese Unterscheidung, auch wegen der Aktualität der entsprechenden Kommentierungen spätestens bei Ströbele/Hacker/Thiering, nicht mehr gemacht werden. Der Ströbele/Hacker/Thiering schließt hier in der Tat vorbildlich eine durch Zeitablauf immer größer gewordene Lücke in der Kommentarliteratur. Insgesamt ist der Ströbele/Hacker/Thiering (erneut) ein in jeder Hinsicht zu empfehlender Kommentar für die gesamte Praxis des Markenrechts.«
Rechtsanwalt Dr. Martin Wirtz, Düsseldorf/Berlin, in Mitt. 11/18
»Auf Grund der schon seit vielen Auflagen konstant hohen Qualität des Werkes und der gewaltigen Informationsdichte ist die Anschaffung für jeden, der sich intensiv mit dem Markenrecht befasst, selbstverständlich.«
Prof. Dr. Volker Michael J
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