Die kirchliche Verfassungsgeschichte des Mittelalters war von einer analogen Entwicklung scheinbar konträrer monarchischer und kollegialer Prinzipien geprägt. Dem Leitungsanspruch von Äbten, Bischöfen und Päpsten standen Beratungsrechte und Mitbestimmungsanliegen ihrer Mönche, Domkapitulare und Kardinäle gegenüber. Die Abhandlung zeigt auf, wie sich letztere im Verlauf der mittelalterlichen Geschichte als mehr oder weniger unabhängige Wahl- und Ratskollegien formierten und um eine Transformation eher unverbindlicher Beratungsfunktionen zu quasi parlamentarischen Rechten bemühten. Einschlägige verfassungsgeschichtliche Dokumente von der Benediktsregel aus dem 6. Jahrhundert bis hin zu bischöflichen und päpstlichen Wahlkapitulationen aus dem 15. Jahrhundert werden hinsichtlich ihrer kulturgeschichtlichen Zusammenhänge und Wirkungen analysiert.
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