Das Kindschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern; seit dem Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 sind zahlreiche Einzelfälle durch die Gerichte entschieden worden, gesetzliche Änderungen ergaben sich aus ErbRÄG 2015, FMedRÄG 2015 und 2. ErwSchG.
Gerade in diesem sensiblen Lebensbereich entstehen komplexe Sachverhalte und schwierige Fragen rund um
Alle diese Bereiche werden anhand von Entscheidungen systematisch dargestellt und Lösungsansätze erläutert:
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