Die Moderne Rechtskultur bewegt sich in einer eigentümlichen Spannung, fast einem Widerspruch: mehr und mehr wird sie von einem empirischen, überdies pragmatischen Denken bestimmt. Trotzdem erkennt sie moralische Prinzipien an, die wie die Menschenrechte sich durch eine kategorische Verbindlichkeit auszeichnen und die sich gerade deshalb dem empirisch-pragmatischen Denken nicht beugen. Die Menschenrechte haben die Bedeutung von kategorischen Rechtsprinzipien und bilden als diese einen Kontrapunkt in der modernen Rechtskultur.
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