Das klassische kanonische Recht ist nicht nur das Recht, das innerhalb des ersten Jahrtausends in der Auseinandersetzung mit dem römischen Recht zum Recht der mittelalterlichen Kirche wurde. Es enthält vielmehr die Regeln, die in den nachfolgenden Jahrhunderten zur Grundlage der europäischen Rechtsordnung sowie der europäischen Staaten wurden. Hier entwickelten sich die Grundlagen
- einer Herrschaft des Rechts über Territorien,
- einer geplanten und regelhaften Finanzordnung,
- eines systematischen Strafrechts,
- eines auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Zeit abgestimmten Zivil- und Wirtschaftsrechts sowie
- der Forderungen einer nach Gerechtigkeit begründeten Konzeption von Gerichtsverfahren.
Das klassische kanonische Recht prägt unsere Vorstellungen vielfach bis heute.