Der Reichshofrat bestand bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. Er war kaiserliche Regierungsbehörde sowie Beratungsorgan des Kaisers. Er stellt mit dem Reichskammergericht eines der wichtigsten Höchstgerichte im Alten Reich dar. Die genauen Tätigkeitsbereiche und seine Wirkung innerhalb des Reiches sind allerdings bis heute erst in Ansätzen analysiert worden. Gleiches gilt für die Verbindung der jüdischen Bevölkerung als Minderheit im Alten Reich zum Kaiser als ihren Schutzherren. Diese Verbindungen vermittelten sich u. a. über den Reichshofrat und liegen bis heute weitestgehend im Dunkeln. Das Buch erhellt einen Ausschnitt dieses Verhältnisses: die reichshofrätlichen Prozesse, in denen Juden gegen adelige Herrschaften des Heiligen Römischen Reiches klagten. Es geht besonders der Bedeutung des Reichshofrats zum einen für die Juden und zum anderen für das Reichsoberhaupt im diachronen Vergleich der Regierungszeiten Rudolfs II. (1576-1612) und Franz I. Stephans (1745-1765) nach. Dabei stehen keine Einzelfälle im Fokus der Untersuchung, sondern die Summe der von Juden in ihren Prozessen gegen die Reichsadeligen als Elite des Alten Reichs verwendeten Handlungs- und Argumentationsstrategien und Selbstbilder. Auf diese Weise wird ein neuer Blick auf diese Minderheit abseits einer bloßen Verfolgungsgeschichte geworfen. Das Buch zeigt, dass Juden als selbstbewusst agierende Bevölkerungsgruppe ein akzeptierter Bestandteil der frühneuzeitlichen Gesellschaft waren und sich nicht am Rande, sondern sich in der Mitte des Alten Reiches befanden.
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