Zentrale Werke der nachmetaphysisch orientierten Sozialphilosophie bestimmen Moral in einer rechtstheoretisch verkürzten Weise, indem sie dem äußeren, reziproken Rechtfertigungsdruck maßgebliche Relevanz beimessen, und beziehen die Logik des Vetrags auch auf das 'Wir' persönlicher Beziehungen. Damit bleiben signifikante Aspekte des Moralischen unterbelichtet. Im Rekurs auf Kant und Hegel lassen sich dagegen Elemente für eine angemessenere Auffassung gewinnen: Wird Autonomie im Sinne von Kants Konzeption der inneren Freiheit als Selbstgesetzgebung bestimmt, tritt die Verpflichtung der Zuwendung zur Individualität der anderen hervor - primär die Pflicht des Zuhörens, die auch globale Relevanz besitzt -, und die Vermittlung von Moral und Glück stellt sich in einer subtileren Weise dar, als die gängige Rigorismuskritik annimmt. Von Hegel her kommt in Sicht, wie die Idee der 'wahren Liebe' in einer für heutige Geschlechterbeziehungen plausiblen Form formuliert werden könnte. Vor diesem Hintergrund kann auch das Verhältnis von Moral, Recht und Religion anders durchdacht werden als in jenem Diskurs, der eine Gleichsetzung von Vernunft und säkularem Denken vornimmt, und die Frage der religiösen Pluralität im liberalen Verfassungsstaat erscheint in neuem Licht.
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