Das Praxisbuch erläutert die Formen häuslicher Gewalt und des Stalking und die möglichen Gegenmaßnahmen von Polizei und Justiz. Außerdem befasst sich der Leitfaden mit allen Aspekten des Gewaltschutzgesetz (GewSchG).
Häusliche GewaltIm Kapitel »Häusliche Gewalt« geht der Autor zunächst auf die verschiedenen Opfertypen ein. Anschließend erklärt er, wie Gewaltdelikte nach vorausgegangener Bedrohung verhindert werden können. Anschaulich zeigt er die verschiedenen Möglichkeiten polizeilichen Handelns bei häuslicher Gewalt auf, wie z.B.
Dabei behandelt er auch die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen:
27a Abs. 3, 5 PolG BW, Art 16 BayPAG,
29a BerlASOG,
16a Bbg PolG,
14a BremPolG,
12b HambSOG,
31 Abs. 2 HSOG,
52 Abs. 2 MVSOG,
17 Abs. 2 NdsGefAG,
13 Abs. 2 und 4 POG (Rheinland-Pfalz),
12 Abs. 2 SaarlPolG,
21 Abs. 3 SächsPolG,
36 Abs. 3 SachsAnhSOG,
201a SchlHVwG und
18 Abs. 2 ThürPAG.
Im Kapitel »Stalking« erläutert der Verfasser die unterschiedlichen Handlungen, einschließlich Mobbing und Gewalt. Die Handlungsalternativen von der Anzeigenerstattung über die Gefährderansprache bis zur Fangschaltung sind ausführlich dargestellt. Checklisten helfen beim Umgang mit Opfern sowie bei der Anzeigenaufnahme. Der Leitfaden zeigt Handlungsstrategien für Betroffene auf. Der Verfasser geht auf die Strafbarkeit von Stalking (
238 StGB), das Strafprozessrecht sowie das Zivilrecht ein.
Ein eigenes Kapitel widmet sich dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Die rechtlichen Möglichkeiten reichen dabei von Schutzmaßnahmen und Abwehrmaßnahmen bis hin zu gerichtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen. Der Autor erläutert zunächst die geschützten Rechtsgüter sowie die verschiedenen Tathandlungen. Dann behandelt er die unterschiedlichen gerichtlichen Schutzanordnungen, wie die Wohnungsüberlassung sowie die Verbote zum
Hinweise zu Verfahren und Zuständigkeiten, zur Zwangsvollstreckung sowie zur Strafbarkeit runden das Buch ab.
Tatort WohnungHäusliche Gewalt kommt in allen Gesellschaftsschichten und Altersgruppen vor. Gewalt findet fast ausschließlich in der Wohnung statt. Das Risiko einer Wahrnehmung durch Dritte ist hier reduziert. Die Gewaltanwendung außerhalb des familiären Nahbereichs unterliegt einer wesentlich höheren Hemmschwelle und birgt zudem jederzeit die Möglichkeit, dass Unbeteiligte eingreifen.
Polizeieinsatz bei FamilienstreitFamilienstreitigkeiten sind häufiger Einsatzanlass für die Polizei. Gleichwohl handelt es sich nicht um Routineeinsätze. Die weitere Entwicklung der Situation kann jederzeit zwischen »Vertragen« und »Tötung eines Menschen« liegen. Oft kommt es nach einem »Ereignis häuslicher Gewalt« zu Stalking-Handlungen. Aus diesem Grunde wurde die 2. Auflage um das Kapitel »Stalking« erweitert.
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