Zum WerkDieser bewährte Kurz-Kommentar wendet sich an drei Gruppen: Erstens an alle Handelsvertreter einschließlich der Versicherungs- und Bausparkassenvertreter sowie Vertragshändler und Eigenhändler, für die weitgehend Handelsvertreterrecht gilt; zweitens an Kaufleute und andere Unternehmer, die beim Vertrieb Handelsvertreter oder Vertragshändler einsetzen; drittens an gewerbliche Kunden und Verbraucher, die sich fallweise informieren müssen.Die Kommentierung stellt die Rechte und Pflichten der Beteiligten so kurz wie möglich, aber so ausführlich wie nötig dar. Sie berücksichtigt, dass die offenen Grenzen im Europäischen Binnenmarkt den Wettbewerb auch im Vertrieb intensiviert haben und dass Europäisches Handelsvertreterrecht in der Praxis der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an Bedeutung gewinnt.Wegen der besonderen Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs in den D-A-CH-Staaten ist nun auch das Recht der österreichischen und schweizerischen Handelsvertreter (Handelsagenten) mitbehandelt.An Materialien bringt der Kommentar unter anderem ein Fundstellenverzeichnis der Gerichtsentscheidungen, die "Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs" (
89 b HGB) in der Versicherungswirtschaft und im Bausparbereich. Ein Handelsvertreter-Mustervertrag und ein Vertragshändler-Mustervertrag sind abgedruckt, der Handelsvertretervertrag synoptisch nun in neun Sprachen, der Vertragshändlervertrag synoptisch in deutscher, englischer und jetzt auch französischer Fassung. Diese Vertragsmuster der CDH wurden im Lichte der Rechtsentwicklung neu bearbeitet.Vorteile auf einen Blick
- kompakt aus erster Hand: Erläuterungen, Vertragsmuster, Materialien
- Klarheit bei Provision, Ausgleichsanspruch und Gebietsschutz
- international renommierter Autor
Zur NeuauflageFür die Neuauflage wurde die Darstellung um Einführungen mit Gesetzestexten zum österreichischen Handelsvertretergesetz und zum Schweizer Recht (Agenturvertrag, Art. 347-350a, 418a-418v OR) erweitert. Berücksichtigt ist neben einer Fülle neuer Rechtsprechung auch die Änderung des
92a HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen.ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Wirtschaftsunternehmen, Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter (einschließlich Versicherungen und Bausparkassen), Vertrags- und Eigenhändlerinnen und -händler.