Zweck des Waffenrechts ist die Gewährleistung der Sicherheit auf Schießstätten für Schützen, Besucher und Allgemeinheit. Dazu hat der Gesetzgeber Schießstandrichtlinien veröffentlicht, die dem Stand der Technik entsprechen müssen, es aber seit Jahren nicht in allen Teilen tun. Bei Nichtbeachtung des Stands der Technik verlassen Geschosse die Schießstätte und können Menschen verletzen. Während wichtige Teile fehlen, sind unzulässige Anforderungen enthalten, nämlich bloße Sportnormen (etwa für Olympiaqualifikationen), die nicht sicherheitsrelevant sind. Deren Einhaltung zu fordern, übersteigt die Kompetenz der Waffenbehörden.
Die formelle Beachtung der Schießstandrichtlinien reicht nicht aus und kann sogar rechtswidrig sein. Die maßgeblichen Anforderungen für Schießstätten werden deshalb eingehend erläutert. Hervorzuheben sind:
Weitere gesetzliche Vorgaben, etwa aus Baurecht, Umweltrecht und Arbeitsschutz werden einbezogen.
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