Nach einer Einordnung des Themenkomplexes werden unter Darstellung der Vor- und Nachteile automatisierter Systeme die dahinterstehenden Interessenkonflikte herausgearbeitet. Darauf aufbauend zeigt die Arbeit, dass insb. das Produkthaftungs- und Deliktsrecht bereits wertvolle Grundsätze für eine Lösung dieser Konflikte und damit verbundener Haftungsrisiken bereithält (z.B. Orientierung am Institut der Betriebsgefahr). Dennoch offenbart sich auch judikativer und legislativer Anpassungsbedarf (Justierung der Sorgfaltspflichten, Beweislast). Im Ergebnis zeichnet sich eine Haftungs- und Beweislastverschiebung zulasten der Hersteller ab, was auch die abschließend untersuchten Fallstudien im Kfz- und Medizinbereich nahelegen.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung.
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