Auf europäischer Ebene ist das 2005 eingeführte CO2-Zertifikatehandelssystem ein Vorzeigeprojekt des Klimaschutzes. Es beruht auf der EU-Emissionshandelsrichtlinie, delegiert aber wesentliche Entscheidungen an die Mitgliedstaaten. Die Autorin analysiert die grundrechtlichen Vorgaben für nationale Gesetzgeber bei der Entscheidung über die Zu- und Aufteilung der Zertifikate mit dem Ziel, allgemeingültige Grundsätze zu entwickeln. Hierzu nimmt sie den nationalen ebenso wie den europäischen Rechtsrahmen in den Blick.
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