Die 2. Auflage mit allen Neuerungen seit 2014!
Die praktische Bedeutung der Charta ist groß und wächst weiter: Fast 10 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ist die Grundrechtecharta fester Bestandteil der Rechtsprechung der europäischen wie der mitgliedstaatlichen Gerichtsbarkeit. Die österreichischen Höchstgerichte haben eine rege Rechtsprechung (und Vorlagetätigkeit an den EuGH) in Fragen der Grundrechtecharta entwickelt. Fest steht, dass die Charta den Grundrechtsstandard in der EU und ihren Mitgliedstaaten im Allgemeinen und in Österreich im Besonderen wesentlich mitbestimmt und weiterentwickelt.
Der vollständig überarbeitete Kommentar enthält zu jedem Artikel:
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