Gegenstand ist die Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes auf Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes. Untersucht werden die Begriffe gleiche und gleichwertige Arbeit, bisherige Defizite, internationale Vorbilder und Rahmenbedingungen gesetzgeberischen Handelns. Überprüft werden der Nutzen des Gesetzes und alternative Gestaltungsmöglichkeiten.
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