Der Kommentar erläutert das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene neue Geräte- und Produktsicherungsgesetz (GPSG):
- Die Adressaten des Gesetzes und ihre Pflichten beim Produzieren, Importieren und Handeln mit Produkten und bei ihrem Einsatz (z.B. Betriebssicherheitsverordnung)
- Die Marktüberwachungsbehörden und ihre Befugnisse (z.B. Verbote, Rückrufe)
- Die geschützten Personen und ihre Rechte (Haftungsfragen)
- Das System der europäischen Harmonisierung und der technischen Normung, die EG-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen.
Im Anhang sind alle wichtigen europäischen Regelungen (Richtlinien), deutschen Rechtsverordnungen (GPSGV) und zivilrechtlichen Vorschriften enthalten.
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