Selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderung
Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert die freie Wahl des Aufenthaltsortes und der Wohnform. Darauf zielt auch die Forderung nach "Deinstitutionalisierung" ab: Niemand soll mehr in besonderen Wohnformen leben müssen.
Das Buch widmet sich der Frage, ob bei Menschen mit Behinderung die Beschränkung des Rechts, den Wohnsitz frei zu wählen, den verfassungsgesetzlichen Vorgaben entspricht. Beleuchtet wird zudem die in Österreich herrschende Unterscheidung in Alten- und Behindertenhilfe und die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern.
Der historische Teil der Arbeit führt eindrücklich vor Augen, wie langsam und unter welch großen Opfern Menschen mit Behinderungen die Entscheidungshoheit über ihre eigenen Belange erkämpft haben.derung
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