Zum WerkDurch die Neufassung des Mess- und Eichgesetzes vom wurden die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von vorverpackten Waren (Fertigpackungen) auf geänderte rechtliche Grundlagen gestellt. Die Überwachung der Marktakteure (Hersteller, Händler, Einführer) wurde den Regelungen der Marktüberwachung unterworfen. Somit wurden für diesen Bereich neue Rechte und Pflichten sowohl für die Unternehmen als auch die zuständigen Behörden geschaffen.Aufgabe der Neufassung der Fertigpackungsverordnung vom 18. November 2020 ist es, die Rahmenvorgaben der Marktüberwachung auszuführen und für alle Beteiligten klare und erfüllbare Bedingungen zu schaffen. Darüber hinaus müssen für Lebensmittel in Fertigpackungen, die nach der Lebensmittelinformationsverordnung der EU (LMIV) ebenfalls dem Begriff des vorverpackten Lebensmittel unterfallen, klare Abgrenzungen bezüglich der jeweils anzuwendenden Bestimmungen geschaffen werden. Für neu entwickelte Produkte bzw. für neue Vermarktungsformen (z.B. Prebakeprodukte) werden außerdem bestehende Vorschriften angepasst oder neue Bestimmungen entwickelt, um eine Gleichbehandlung der Unternehmen zu gewährleisten.Vorteile auf einen Blick
- aktuelle Kommentierung der neuen Fertigpackungsverordnung
- praxisorientierte Ausführungen
- rechtliche als auch technische Aspekte werden gleichermaßen beleuchtet
ZielgruppeDas Werk richtet sich vor allem an Unternehmen, um diese bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen zu unterstützen. Zudem dient es Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltschaften und Überwachungsbehörden auf einem Spezialgebiet, bei dem es sowohl rechtliche als auch technische Aspekte zu beachten gilt.