Der Hauptteil der Arbeit analysiert konkret die Unbegründbarkeit fahrlässiger Mittäterschaft auf der Grundlage des höchstpersönlichen Schuldprinzips. Die richtige Lösung bei fahrlässigem Zusammenwirken besteht in einer Vorverlagerung des Fahrlässigkeitsschuldvorwurfs unter Annahme eines psychischen Beitrags zum Erfolgseintritt.
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