Mit dem Europäischen Verwaltungsrecht behandelt das Werk eine dynamische und wenig übersichtliche Rechtsmaterie, deren dogmatische Durchdringung noch am Anfang steht. Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden Grundlegung werden in einem ersten Schritt die Grundlagen des Europäischen Verwaltungsrechts systematisch dargestellt. In zwei zentralen Kapiteln werden sodann das Eigenverwaltungsrecht und das Gemeinschaftsverwaltungsrecht mit ihren spezifischen Zielsetzungen und Prägungen erfasst und dogmatisch strukturiert. Auf der Grundlage einer umfassenden und aktuellen Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs werden die Erscheinungsformen und systematischen Zusammenhänge der Rechtsmaterie ebenso wie ihre konkrete Relevanz für die Rechtspraxis herausgearbeitet.
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