Der neue Zollkodex der Europäischen Union, kurz: UZK bzw Unionszollkodex genannt, wurde am 10. Oktober 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist gemäà dessen Artikel 288 Abs 2 am 1. Mai 2016, sohin gemeinsam mit den bis dahin ausständigen Delegierten VOen und der DurchführungsVO vollständig in Kraft getreten. Zuvor war das EU-Zollrecht, also Zollkodex samt DurchführungsVO seit Anfang der 2000er Jahre einem Modernisierungsprozess unterzogen worden, um den Anforderungen des internationalen Handels und dessen Technisierungsgrad einerseits und den seit 9/11 geänderten Anforderungen an die Sicherheit der Lieferkette andererseits gerecht zu werden.
In der Beschreibung zur Vorauflage aus dem Jahre 2011 sollte das neue Regelwerk voraussichtlich 2014 in Kraft treten. Der groÃe legistische Aufwand lieà dieses Datum jedoch nicht zu. Gleichzeitig wurden auch die elementaren technischen Voraussetzungen für elektronische Zollabfertigung und Risikomanagement geschaffen, werden jedoch in ihrer Gesamtheit noch einige Jahre GroÃbaustellencharakter haben, sodass noch immer Ãbergangsregelungen die Anwendung der Methoden aus der alten Welt gestatten.
In der dritten Auflage wird der neue Unionszollkodex und seine Funktionsweise erläutert. Allgemeine Begriffsbestimmungen, Erfassung des Warenverkehrs, Abgabenerhebung, Zollverfahren und formelles Zollrecht werden in verständlicher Weise und in systematischer Form dargestellt, um dem Laien einen gründlichen Einblick und dem Experten einen profunden Ãberblick über das Gesamtsystem zu verschaffen. Zur Vermeidung von Verwirrungen wird in dieser Auflage auf den alten Zollkodex (Ãbergangsregelungen) nicht mehr eingegangen, sondern diesbezüglich auf die zweite Auflage aus 2011 verwiesen.
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