Trotz Bemühungen des wiedervereinigten Deutschlands um die Regelung «offener Vermögensfragen» stellen sich für kulturgutbewahrende Einrichtungen bis heute museumsethische Fragen: Befindet sich 1945-1990 verstaatlichtes Eigentum heute zu Recht in öffentlichen Sammlungen? Welche Arten des Entzugs gab es? Wer waren die Akteure? Wann, unter welchen Umständen kamen die Objekte in öffentliche Sammlungen? Und woher?
Diese Fragen sind auch grenzübergreifend von Interesse. Entzogene Privatsammlungen und Stücke unsicherer Herkunft aus dem «Museumsfonds der DDR» wurden gegen Devisen auf dem internationalen Kunstmarkt verkauft.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste widmet sich u.a. den Entziehungen von Kulturgütern in Sowjetischer Besatzungszone (SBZ) und DDR und ermöglicht seit 2017 Grundlagenforschung in diesem Bereich.
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