Die rechtlichen Bedingungen der Stammzellforschung und des Klonens von Menschen in vier Rechtsordnungen sind Gegenstand der Untersuchung. Dargestellt wird die Rechtslage in Großbritannien, den Vereinigten Staaten von Amerika und in Frankreich. Anschließend wird vor diesem Hintergrund das deutsche Recht erläutert. Dabei ergibt sich, dass zwar die Grundpositionen teilweise sehr unterschiedlich sind, es gleichwohl auch Gemeinsamkeiten gibt. Die Entwicklungslinien werden sowohl in verfassungsrechtlicher als auch in einfachrechtlicher Hinsicht nachgezeichnet. Zur speziell in Deutschland prägenden Diskussion über die Menschenwürde bzw. das Lebensrecht und den damit verbundenen Fragen nach den einfachrechtlich erfassten Rechtsgütern stellt der Autor einen eigenen Lösungsansatz vor.
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