Mit dem Tod des Erblassers steht noch nicht endgültig fest, ob der Berufene Erbe bleibt. Auch gehen nicht alle Rechtspositionen des Erblassers auf den Erben über; Aktuell besonders streitbehaftet ist der digitale Nachlass des Erblassers. Praktische wie theoretische Probleme des § 1922 und insbesondere die mit den genannten Schwebezuständen verbundenen Unwägbarkeiten arbeitet die Kommentierung umfassend und lösungsorientiert auf.
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