Seit dem 01.01.2017 gelten neue Eingruppierungsregeln für die Kommunen. Inhaltlich haben die Tarifvertragsparteien an den Grundprinzipien des alten Eingruppierungsrechts festgehalten. Die erhoffte bzw. befürchtete Revolution blieb aus. Die Neuregelungen sind vielmehr geprägt von der Reformation und Modernisierung der bisher gültigen Regeln.
Verständlich erklärt das Praxis-Handbuch das neue Eingruppierungsrecht und die entscheidenden Neuerungen:
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