Die Strafrechtspflege, wie die Zufügung der über die meisten Epochen der Geschichte äußerst grausamen staatlichen Kriminalstrafe euphemistisch genannt wird, vollzog sich ungefähr bis zum Jahr 1800 in zwei aus heutiger Sicht gleichermaßen unerträglichen Formen: zunächst dem Gottesurteils- und später dem Folterprozess. Im neunzehnten Jahrhundert setzte sich als 3. Paradigma der auf der umfassenden und ausschließlichen Beweisaufnahme in der öffentlichen und mündlichen Hauptverhandlung beruhende reformierte Strafprozess durch. Seit einigen Jahrzehnten wird, zunächst unter Missachtung des Gesetzes und 2009 notdürftig legalisiert, ein völlig neues (das 4.) Paradigma praktiziert, bei dem die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung durch ein dem Angeklagten nicht wie früher durch physische Folter, sondern durch das Angebot einer Strafmilderung entlocktes Geständnis ersetzt wird.
In Bd. 4 der Gesammelten Werke werden nicht nur das vollständige Gutachten des Verfassers zum Deutschen Juristentag über die Absprachen im Strafprozess, sondern auch die komplette von ihm durchgeführte, den Schleier über die zuvor ängstlich gehüteten Geheimnisse der illegalen Absprachen lüftende Repräsentativumfrage unter deutschen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern erstmals veröffentlicht. Ferner werden die rechtsstaatlichen Defizite der gegenwärtigen Praxis schonungslos analysiert und die Bedingungen eines dem Niveau des reformierten Strafprozesses entsprechenden Abspracheverfahrens entwickelt.
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