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Aufbauend auf einer Analyse von Inhalt und Gestalt des Art. 2 EUV betrachtet die Arbeit zunächst die historischen und gegenwärtigen Herausforderungen für die gemeinsamen Werte. Im Anschluss werden die bestehenden und diskutierten präventiven sowie repressiven Handlungsoptionen dargestellt sowie auf ihre rechtlichen Grundlagen und auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. Dabei zeigt sich, dass die Kompetenzen der Union im Bereich der Wertesicherung weitgehend in der völkerrechtlichen Sphäre verhaftet sind. Gleichwohl arbeitet die Autorin ungenutztes Potenzial zum Schutz der gemeinsamen Werte in den bestehenden Verträgen heraus.
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