Die KGaA ist in der jüngeren Vergangenheit in den Fokus der Gestaltungspraxis gerückt. Vermehrt kommt dabei eine SE als persönlich haftende Gesellschafterin zum Einsatz. Der Autor entwickelt Lösungsvorschläge für die Rechtsfragen, die sich durch den Einsatz einer SE als Komplementärin einer KGaA ergeben.
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