Nach der dualen Börsenstruktur wird die Börse in Deutschland von ihrem Börsenträger unterschieden. Der Börsenträger stellt der Börse die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung, indem er die von der Börse bestellten Organmitglieder unter Vertrag nimmt. Der Autor untersucht die Besonderheiten der Rechtsstellung dieser Organmitglieder.
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