Ob Investorendialoge mit dem Aufsichtsrat zulässig sind, ist umstritten. Weltweit nimmt der Shareholder Activism zu. Die Aktionärsrechterichtlinie setzte der deutsche Staat mit dem ARUG II um. Der Autor ergänzt die Anregung A.3 DCGK und entwirft eine Kommunikationsordnung. Es findet ein Rechtstransfer vom UKCGC auf den DCGK statt.
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